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Es besteht ein anteiliger Anspruch auf Übernahme der Kosten durch das zuständige Jugendamt (VKKJ) Stadt Leipzig. Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, dort rechtzeitig einen Antrag zu stellen. (Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie bei der Tagespflegeperson).
Leistungen des Jugendamtes richten sich, unabhängig von privaten Regelungen im Betreuungsvertrag, nach den gesetzlichen und landesrechtlichen Bestimmungen sowie den örtlichen Verwaltungsrichtlinien.
Sie enden mit der Beendigung tatsächlichen Betreuung.
Das Jugendamt als öffentlicher Träger der Jugendhilfe, zahlt auf Antrag der Tagespflegeperson eine laufende Geldleistung nach Betreuungsstunden.