Finanzierung | Elternbeiträge    

       

Kindertagespflege

In der Tagespflege werden einzelne Kinder oder kleine Gruppen bis max. 5 Kinder von einer Tagespflegeperson:

  • im Haushalt der Eltern
  • im Haushalt der Tagespflegeperson oder
  • in angemieteten Räumen

betreut.

Die Betreuung wird zwischen den Eltern und der Tagespflegeperson vertraglich geregelt.

Der Elternbeitrag für Tagespflege und Kindertagesstätten ist identisch. Ebenso gelten die Antragsmöglichkeiten für Ermäßigungen bzw. Freiplätze.


Informationen zu den Elternbeiträgen und Finanzierung





Alle Angebote der Kindertagespflege werden vorab vom VKKJ geprüft und im Hinblick auf die fachgerechte Erbringung der Leistung angeleitet und begleitet.

 

        

    

 
 
 
 
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