Kindertagespflege
In der Tagespflege werden einzelne Kinder oder kleine Gruppen bis max. 5 Kinder von einer Tagespflegeperson:
betreut.
Die Betreuung wird zwischen den Eltern und der Tagespflegeperson vertraglich geregelt.
Der Elternbeitrag für Tagespflege und Kindertagesstätten ist identisch. Ebenso gelten die Antragsmöglichkeiten für Ermäßigungen bzw. Freiplätze.
Alle Angebote der Kindertagespflege werden vorab vom VKKJ geprüft und im Hinblick auf die fachgerechte Erbringung der Leistung angeleitet und begleitet.